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NEWS: Die neue Wirtschafts-ID mit Impressumspflicht

Seit Anfang November 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die neue Wirtschafts-ID (W-Id) stufenweise an Unternehmen und wirtschaftlich Tätige, die umsatzsteuerlich erfasst sind. Die neue W-Id ist eine Pflichtangabe, die im Impressum aller Onlineshops und vieler Homepages eingetragen sein muss.
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