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NEWS: Abmahnanwälte mißbrauchen DSGVO

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NEWS: Abmahnanwälte mißbrauchen DSGVO

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Veröffentlicht von Reinhard Klasen in News · 1 Juli 2019
Tags: DSGVOAbmahnwelleAnwaltMisbrauch

Abmahnanwälte mißbrauchen neue DSGVO

 
Liebe Kunden,

die neue europaweit gültige General Data Protection Regulation (GDPR) bzw. die für Deutschland geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat vor über einem Jahr, am 25. Mai 2018, in Kraft. Anläßlich des 1-jährigen Bestehens habe ich zum Thema "Rückblick auf 1 Jahr DSGVO" recherchiert.

Bereits schon 2-3 Monate nach Wirksamwerden der DSGVO wurden schon erste Abmahnschreiben an kleine und mittelständische Unternehmen geschickt, darunter auch Friseursalons, Physiotherapeuten, Ärzte, Mechaniker etc. Die Schreiben dieser dubiosen Abmahner erinnern ein wenig an ein Schreiben eines Finanzamtes. Sicherlich war und ist dies auch Absicht. Verbraucherzentralen raten in solchen Fällen grundsätzlich:
  • Ruhe bewahren
  • einen Anwalt einschalten
  • nicht auf das erhaltene Schreiben eingehen
  • keine Geldbeträge überweisen

WICHTIG:
Es empfiehlt sich, DSGVO-Abmahnungen nicht blind (z.B. aus Angst vor möglichen Konsequenzen) zu unterschreiben und auch personenbezogene Daten nicht ohne Weiteres herauszugeben. Sie sollten kritisch hinterfragen und klären, ob es sich bei dem Schreiben um eine DSGVO-Abzocke oder um eine seriöse Abmahnung handelt.
Hinweis: Sollten Sie zu meinen Kunden gehören, wenden Sie sich im Fall des Abmahnens eines Disclaimers (Impressum oder Datenschutz) zuerst an mich. Diese Abmahnung ist dann höchstwahrscheinlich betrügerisch, denn alle meine Disclaimer stammen aus der Rechtsschmiede von Sören Siebert (eRecht24.de) und gelten als rechtssicher.

AUSBLICK:
Um solchen dubiosen Abmahnanwälten das Handwerk zu legen, hat Bayern eine Bundesratsinitiative vorgelegt, um das neue Gesetz überarbeiten zu lassen. Grundsätzlich muss jede Internetseite eine rechtsgültige Datenschutzerklärung vorweisen. Wenn dem nicht so ist, dann ließe sich dieses Unternehmen trotzdem nicht ohne Weiteres abmahnen.

Reinhard Klasen
(01..07.2019)

Hier noch der Link zu meinem Beitrag "Neuregelung des Datenschutzrechts (DSGVO)" vom 28. April 2018, bitte hier klicken.

Über den angehängten Link gelangen sie auf die DSGVO-Verordnung (EU 2016/679), eine gut strukturierte Informations-Website der Intersoft Consulting.

Bildnachweis: © geralt (id) family-law-329569 - Pixabay.com


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